Unsere Mitgliedbeiträge sind niedrig und nach Ihrem Einkommen gestaffelt.
Wer weniger verdient zahlt auch weniger.
Der Jahresbeitrag liegt zwischen 36,- € und 300,- €
und einer Aufnahmegebühr in Höhe von 15,00 € im Jahr des Eintritts
Wir betreuen Sie in allen steuerlichen Angelegenheiten als Arbeitnehmer von A – Z
Wahl der Steuerklasse
Berechnung der Höhe der Steuererstattung
Überprüfung der Steuerbescheide
Einlegung von Rechtsbehelfen
· Anfertigung der Einkommenssteuererklärung ausschließlich bei Einkünften aus:
Nichtselbständiger Arbeit, Versorgungsbezügen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Unterhaltsleistungen, Renten und Pensionen
In Zusammenhang damit:
· Einkünfte aus Kapitalvermögen
· Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z. B. Wohnungsvermietung )
· Sonstige Einkünfte (z. B. Spekulationsgewinn),
wenn diese 13.000,- € bzw. als Ehepaar 26.000,- € nicht übersteigen.
Weiterhin sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich.:
· Kindergeld
· Freibeträge
. Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
alles im Rahmen einer Mitgliedschaft